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Grundgage

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Die klassische Synchrongage setzt sich aus einer Grundgage und (meist mehreren) Takegagen zusammen. Die Grundgage hat den Effekt eines Mindestverdienstes. Sie wird je Produktion pro Session einmal angesetzt. Die Takegage wird pro eingesprochenem Take berechnet.

Fälschlicherweise wird sie auch manchmal als "Kommgage" bezeichnet. Sie ist ein „Weggeld“ für den Sprecher ist, sondern als Grundgage pro Buchung zu verstehen. D. h. Sprecher, die aus dem Homestudio arbeiten, verrechnen ebenso eine Grundgage. Sie wird in der Regel für jede Produktion einzeln verrechnet. Wenn ein Sprecher also unterschiedliche Projekte in einer Session vertont, fällt die Grundgage für jedes Projekt neu an.

Gut zu wissen

  • Ein Take hat eine Länge von bis zu 15 Worten, kann aber auch nur ein Atmer oder ein Laut sein.
  • Die ‚Grundgage‘ wird mitunter fälschlicherweise auch 'Kommgage' genannt. Da Synchronsprecher:innen bei einem Studiobesuch, bei dem sie für mehrere Produktionen sprechen, allerdings auch mehrere Grundgagen berechnen, ist dieser Begriff irreführend.
  • Mit Zahlung der Gesamtgage sind in der Regel alle Verwertungsrechte abgegolten.